Faserzementplatten fachlich beurteilen lassen

Faserzementplatten – häufig unter dem Markennamen Eternit bekannt – wurden über Jahrzehnte an Dächern, Fassaden und Balkonen sowie in Form von Blumenkisten, Rohren und weiteren Bauteilen eingesetzt. Je nach Herstellungszeitraum und Produkt können solche Platten Asbest enthalten oder asbestfrei sein.

⚠️ Sicherheitshinweis

Beschädigte, verwitterte oder gebrochene Faserzementplatten können Asbestfasern freisetzen. Nicht eigenständig bohren, sägen, brechen oder reinigen. Auch das Betreten asbesthaltiger Dachplatten ist zu vermeiden.

Faserzementprodukte können je nach Herstellungszeitraum und Produkt asbesthaltig oder asbestfrei sein. Die Marke oder das Aussehen allein reichen für eine sichere Beurteilung nicht aus. Eine fachliche Abklärung ist erforderlich.

Wo Faserzementplatten vorkommen können

Angaben, die für eine mögliche Vermittlung hilfreich sind

Rückbau und Entsorgung

Der Rückbau und die Entsorgung von Faserzementplatten müssen fachgerecht erfolgen. Die Platten sollten möglichst ohne Bruch demontiert, staubdicht verpackt und bei einer zugelassenen Annahmestelle entsorgt werden. Hochdruckreinigung, Abschleifen oder Zerkleinern sind zu vermeiden.

Die konkreten Schutz-, Rückbau- und Entsorgungsmassnahmen werden durch den beauftragten Fachbetrieb festgelegt. Diese Plattform enthält keine Anleitungen für den eigenständigen Rückbau.

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Beschreiben Sie das Bauteil, den Zustand und die geplanten Arbeiten. Ihre Angaben werden für eine mögliche Vermittlung geprüft.

Faserzement prüfen lassen

Die fachliche Beurteilung, Analyse und allfällige Sanierung erfolgen ausschliesslich durch die beauftragte Fachstelle oder den Fachbetrieb.