Alte Bodenbeläge und Klebstoffe fachlich abklären

Alte Bodenbeläge, die vor etwa 1990 verlegt wurden, können Asbest enthalten. Dies betrifft sowohl den sichtbaren Belag selbst als auch darunterliegende Klebstoffe, Spachtelmassen oder Ausgleichsschichten. Vor einer Bodenrenovation sollten diese Materialien fachlich abgeklärt werden.

⚠️ Sicherheitshinweis

Bodenbeläge und darunterliegende Klebstoffe sollten bei begründetem Verdacht nicht eigenständig abgeschliffen, abgeschabt oder mit Maschinen entfernt werden. Solche Arbeiten können Asbestfasern freisetzen.

Welche Bodenbeläge können betroffen sein?

Nicht nur der sichtbare Belag, sondern auch darunterliegende Klebstoffe oder Ausgleichsschichten können für die Beurteilung relevant sein. Eine Analyse muss das gesamte Schichtpaket berücksichtigen.
Nicht alle alten Vinyl- oder Kunststoffbeläge enthalten Asbest. Ob ein konkreter Belag betroffen ist, lässt sich ohne fachliche Untersuchung nicht zuverlässig bestimmen.

Wann ist eine Abklärung sinnvoll?

Angaben, die für eine mögliche Vermittlung hilfreich sind

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Die fachliche Beurteilung, Probenahme und Analyse erfolgen ausschliesslich durch die beauftragte Fachstelle. Smithbros Productions führt keine eigenen Materialuntersuchungen durch.