Asbestverdacht fachlich abklären lassen
Ein Asbestverdacht entsteht häufig dann, wenn in einem älteren Gebäude Materialien wie Platten, Kleber, Bodenbeläge oder Isolationen vorhanden sind, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist. Die Frage, ob ein bestimmtes Material Asbest enthält, lässt sich durch das Aussehen, die Farbe oder das Alter des Materials allein nicht zuverlässig beantworten.
Asbesthaltige Materialien sind mit blossem Auge nicht von asbestfreien Materialien zu unterscheiden. Visuelle Beurteilungen, Fotos, Produktbezeichnungen oder das Baujahr allein erlauben keine sichere Aussage über das Vorhandensein von Asbest.
Warum das Aussehen allein nicht ausreicht
- Keine sichtbaren Unterschiede: Asbestfasern sind mikroskopisch klein und in Trägermaterialien wie Kleber, Putz oder Zement gebunden. Das Material sieht für das Auge gleich aus wie asbestfreie Varianten.
- Keine sichere Farbzuordnung: Die Farbe eines Klebers, Putzes oder einer Platte erlaubt keinen Rückschluss auf die Zusammensetzung. Materialien gleicher Farbe können asbesthaltig oder asbestfrei sein.
- Keine eindeutige Produktbezeichnung: Auch wenn eine Produktbezeichnung bekannt ist, sagt diese allein nicht aus, ob die konkrete eingesetzte Charge Asbest enthielt.
Das Baujahr als Anhaltspunkt – nicht als Nachweis
Asbest wurde in der Schweiz bis etwa 1990 in einer Vielzahl von Bauprodukten eingesetzt. Gebäude, die vor diesem Zeitpunkt errichtet oder renoviert wurden, können asbesthaltige Materialien enthalten. Auch spätere Renovationen können ältere, möglicherweise asbesthaltige Schichten überdeckt haben. Ein jüngeres Baujahr schliesst asbesthaltige Materialien nicht in jedem Fall aus.
Wann ist eine fachliche Abklärung sinnvoll?
- Das Gebäude oder die betroffenen Teile wurden vor 1990 errichtet oder renoviert
- Es sind Materialien vorhanden, deren Zusammensetzung unbekannt ist
- Ein Umbau, eine Renovation oder ein Rückbau ist geplant
- Es bestehen keine oder keine vollständigen Angaben zu früheren Renovationen
- Materialien sind unter anderen Schichten verdeckt (beispielsweise Kleber unter einem neuen Bodenbelag)
- Vor dem Verkauf oder Kauf einer Liegenschaft soll Klarheit geschaffen werden
Vorgehen bei Asbestverdacht
- Material nicht beschädigen: Verdächtige Materialien sollten nicht geschliffen, gebohrt, gesägt oder abgebrochen werden, bis eine fachliche Abklärung erfolgt ist.
- Angaben sammeln: Gebäude, Baujahr, betroffener Bereich und vermutetes Material möglichst genau beschreiben.
- Vorhandene Unterlagen sichten: Falls Pläne, frühere Analysen oder Renovationsdokumente vorliegen, können diese hilfreich sein.
- Anfrage übermitteln: Die Angaben werden für eine mögliche Vermittlung an eine geeignete Fachstelle geprüft.
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Asbestverdacht fachlich abklären lassen
Beschreiben Sie Gebäude, Baujahr, betroffenen Bereich und vermutetes Material. Ihre Angaben werden für eine mögliche Vermittlung an eine geeignete Fachstelle geprüft.
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